Attest trotz Schwerbehinderung (Allgemeines)

Diana, Erfurt, Friday, 26.02.2016, 13:43 (vor 3891 Tagen)

Hallo Zusammen,

wir haben hier zwei MA, welche vor vielen Jahren mal ein ärztliches Attest abgegeben haben zur Anpassung ihrer Schichtzeiten. Beide MA sind schwerbehindert.
Nun möchte der AG wieder einen Attest von den MA. Wie oft kann er das verlangen? und ist ein Attest zwingend notwendig? Im Gesetz steht doch, dass die sb Menschen ein Recht auf behindertengerechte Arbeitszeiten haben. Von einem Attest ist nirgendwo die Rede.
Habt ihr irgendwelche Tipps oder Erfahrung oder Infos, wie wir mit der Situation verfahren könnten? Klar sind wir jetzt bemüht, neue Atteste anzuschaffen. Aber die eine Kollegin war seit über 6 Jahren nicht mehr bei ihrer Fachärztin und der behandelnde Arzt der andren Kollegin ist nun in Rente.

Attest trotz Schwerbehinderung

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 26.02.2016, 16:16 (vor 3891 Tagen) @ Diana

Hallo,

natürlich hat der sbM, der spezielle Rechte geltend macht, eine Darlegungs- und Beweislast.
Und in 6 Jahren kann sich einiges ändern - auch bei Behinderungen. Wenn dann auch noch anscheinend keine Behandlung notwendig ist, dann sollte sich auch eine SBV fragen, ob die Maßnahme denn überhaupt noch notwendig ist - gerade auch im Interesse anderer sb AN, die evtl. mit den bisher "bedachten" AN um einen Arbeitsplatz ohne Schicht konkurrieren könnten.

--
&Tschüß

Wolfgang

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