Attest trotz Schwerbehinderung (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 26.02.2016, 16:16 (vor 3005 Tagen) @ Diana

Hallo,

natürlich hat der sbM, der spezielle Rechte geltend macht, eine Darlegungs- und Beweislast.
Und in 6 Jahren kann sich einiges ändern - auch bei Behinderungen. Wenn dann auch noch anscheinend keine Behandlung notwendig ist, dann sollte sich auch eine SBV fragen, ob die Maßnahme denn überhaupt noch notwendig ist - gerade auch im Interesse anderer sb AN, die evtl. mit den bisher "bedachten" AN um einen Arbeitsplatz ohne Schicht konkurrieren könnten.

--
&Tschüß

Wolfgang


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