Wahl der Schwerbehindertenvertretung (Wahlen)
Wahlvoraussetzungen
In allen Betrieben oder Dienststellen (Was ist ein Betrieb?), in denen wenigstens fünf schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen nicht nur vorübergehend (mindestens 6 Monate) beschäftigt sind, ist eine Schwerbehindertenvertretung und mindestens eine Stellvertretung zu wählen.
In eurem Fall habt ihr nun 5 zusammen.
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Gruß