Antrag auf Gleichstellung (Gleichstellung)

sedov, Monday, 14.03.2016, 18:17 (vor 2969 Tagen) @ Volker70

Hallo,✿

Du gibst Dir Die Antworten doch schon selbst:

a) Sie kann nicht schwer heben und sollte abwechselnde sitzende und stehende Tätigkeiten ausüben - dies ist in der Buchhaltung gegeben an der Kasse nicht.

b) Nun kommt Angst auf, da es durchaus sein kann, dass die Buchhaltung aufgelöst wird bzw. die Buchhaltung von mehreren Niederlassungen Zentralisiert wird. Ist durchaus möglich, jedoch noch nicht konkret entschieden.

c) Geringe betriebliche Einsatztätigkeit ist bei uns bei der Behinderung auch gegeben, denn im verkauf sind die Tätigkeiten meist auch recht schwer.

Eine Gleichstellung wird hauptsächlich zur Erlangung oder Erhaltung eines Arbeitsplatzes vergeben.
Wenn Du die Anhaltspunkte Auflösung Buchhaltung hast, dann ist doch klar, dass ihr Arbeitsplatz gefährdet ist. Demnach ist eine Gleichstellung schon fast begründet.

Dazu kommt noch, dass sie erhebliche Einschränkungen durch ihre Schwerbehinderung hat.
Wenn Du nicht nur die Kreuzchen machst, sondern eine kurze eigene Stellungnahme dazu schreibst, kommt das immer gut an (nach meinen Erfahrungen), da der Antrag selbst ja nicht viel hergibt.

Frage 3 bereitet mir Kopfweh: Ist der Arbeitsplatz geeignet - In der Buchhaltung ja, aber Kasse halt nicht.

kreuze "mit Einschränkungen und Hilfsmitteln" an. Begründe dies in Deiner Stellungnahme

Ebenso Frage 4.

Frage 5 hab ich mal gehört sollte man eigentlich immer mit nein beantworten, denn andere Gründe können auch die anderen kollegen betreffen - Hab ich das richtig in Erinnerung ?

Nein, das ist nicht immer gut. Ich entscheide immer den Einzelfall.

Ich hoffe Dir ein wenig geholfen zu haben.
LG sedov✿


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