Wer darf eine Wahl einleiten? (Wahlen)

Jensen, Bayern, Thursday, 24.03.2016, 13:12 (vor 3863 Tagen)

Liebe KollegInnen,

wir wollen in einem Tochterunternehmen eine SBV installieren. Hier hat man kürzlich den Schwellenwert von 5 wahlberechtigten KollegInnen überschritten.
Nun habe ich als K-SBV mir die SchwBVWO im § 19 Abs. 2 SchwBVWO angesehen. Hier sind als Einladende definiert: drei Wahlberechtigte, BR/PR oder Integrationsamt. Ich war immer der Meinung, dass die Stufenvertretung sogar vorrangig ist bei der Einladung (auch hier im Forum steht dies unter dem Link Wahlen so. Könntet Ihr mir kurz mit dieser Fragestellung weiterhelfen, wo mein Denkfehler ist, bzw. auf welchen Passus die Veröffentlichung unter dem Link fällt?
Vielen Dank dafür und viele Grüße,
Jensen

Wer darf eine Wahl einleiten?

WoBi, Thursday, 24.03.2016, 13:29 (vor 3863 Tagen) @ Jensen

Hallo Jensen,

liegt es vielleicht an § 97 SGB IX, dass die Stufenvertretung in Betrieben ohne örtliche SBV, die SBV-Funktion ausübt. :-) Als zuständige SBV ist es die Aufgabe regelmäßig die Wahlvoraussetzungen zu prüfen und beim positiven Feststellen der Wahlvoraussetzungen eine Wahl (Wahlversammlung) einzuleiten.

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Gruß
Wolfgang

Wer darf eine Wahl einleiten?

Jensen, Bayern, Thursday, 24.03.2016, 13:49 (vor 3863 Tagen) @ WoBi

Lieber Wolfgang,

danke für den Hinweis. Klingt logisch und das ist die Erklärung. Das beruhigt mich nun. Nachdem ich als K-SBV ja hier immer zuständig war... Da ich aber noch nie in die Verlegenheit kam in einer SBV-freien Zone eine neue SBV anzustoßen, das Thema für mich also völliges Neuland ist, war ich nun schwer verunsichert. Will da ja keinen formellen Fehler machen.
Viele Grüße nochmals und einen schönen Tag,
Jensen

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