Stilllegung eines Betriebes - Stellung des GSBVs bzw. 1. Stellvertreters (Gesamt-Konzern-SBV)

MoritzF, Sunday, 27.03.2016, 18:39 (vor 2982 Tagen)

Hallo,

in unserem Gesamtbetrieb existiert eine Gesamt-SBV (Vertrauensmann und nur ein Stellvertreter) Nun wird einer von mehreren Betrieben stillgelegt, der Gesamtbetrieb bleibt aber bestehen. Die Mitarbeiter dieses stillgelegten Betriebes werden betriebsbedingte Kündigungen erhalten. Ich als erster und einziger Stellvertreter der Gesamt-Schwerbehindertenvertreter bin d. Betrieb zugeordnet, der jetzt stillgelegt werden soll. Kann ich in meiner Funktion als 1. Stellvertreter der Gesamt-SBV einer solchen betriebsbedingten Kündigung in Bezug auf mein Mitbestimmungsamt rechtlich haltbar widersprechen?

Viele Grüße
Moritz


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