SBV 1.Stellvertreter in Rente, nun Teilzeit im gleichen Betrieb (Wahlen)

Roland_RSV, Sunday, 03.04.2016, 13:41 (vor 3853 Tagen)

Hallo NG,

Ich bin als 1. Stellvertreter gewählt. Meine reguläre Arbeitszeit endete zum 31.03.2016 nun bin ich Rentner.
Gleichzeitig begann ich ab 01.04.2016 in Teilzeitarbeitsvertrag auf Geringfügig Beschäftigter als Aushilfe im gleichen Betrieb zu arbeiten.
Gilt meine Wahl als Stellvertreter weiterhin oder ist diese Stelle mit Eintritt in das Rentnerleben beendet?

Danke für Eure Hilfe

Grüße
Roland

SBV 1.Stellvertreter in Rente, nun Teilzeit im gleichen Betrieb

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 03.04.2016, 18:56 (vor 3852 Tagen) @ Roland_RSV

Hallo,

falls Du in abschlagsfrie Altersrente gegangen bist und dein Arbeitsvertrag eine sog. "auflösende Bedingung" für die von Dir in Anspruch genommene Altersrente enthalten hat, war Dein Arbeitsverhältnis eine sog. "theoretische Sekunde" unterbrochen und Dein Mandat endete damit.
Da es aber vor allem bei der auflösenden Bedingung einige Fallstricke gibt - insbesondere bezüglich der abschlagfreien Rente für sbM - kann das letztendlich wohl nur ein Fachmensch vor ort rechtssicher beurteilen, der alle notwendigen Unterlagen einsehen kann.

--
&Tschüß

Wolfgang

SBV 1.Stellvertreter in Rente, nun Teilzeit im gleichen Betrieb

Cebulon, Sunday, 03.04.2016, 19:19 (vor 3852 Tagen) @ Roland_RSV

Hallo Roland,

zu dieser seit Jahren kontrovers diskutierten Frage gibt es verschiedene Ansichten. Für vorzeitiges Ende einer Mitgliedschaft z.B. hier und hier, dagegen hier und hier.

Kennt jemand entsprechende Rechtsprechung oder Literatur zu § 29 BPersVG oder zu § 24 BetrVG oder zu § 94 Abs. 7 SGB IX zu einem angeblich vorzeitigen Erlöschen eines Amts trotz nahtloser bzw. lückenlos fortbestehender Betriebszugehörigkeit am Stück?

Gruß
Cebulon

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