Wahl der Schwerbehindertenvertretung (Lektüre / Gesetze)

Sozialportal ⌂, Stuttgart, Saturday, 28.01.2006, 18:25 (vor 6669 Tagen) @ wernerww1

Hallo Werner,

der aufzunehmende Betrieb stellt auch die Schwerbehindertenvertretung.
Wenn dein Betrieb von einem anderen Betrieb einverleibt wird, dann verlierst du zu dem Zeitpunkt der Übernahme das Amt.

Grüße
J.Schmitt


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