Wahl der Schwerbehindertenvertretung (Lektüre / Gesetze)
Hallo Werner,
der aufzunehmende Betrieb stellt auch die Schwerbehindertenvertretung.
Wenn dein Betrieb von einem anderen Betrieb einverleibt wird, dann verlierst du zu dem Zeitpunkt der Übernahme das Amt.
Grüße
J.Schmitt