Beauftragter des Arbeitsgebers nach §98 SGB IX (Umgang mit Arbeitgeber)
Hallo zusammen,
auf meine Nachfrage, wer der Beauftragte des AG`s ist, wurde mir mitgeteilt, dass kein Beauftragter bestellt ist.
Meine Konzern-SBV konnte mir auch nach Rücksprache mit dem IFD nur die Aussage geben, dass es keine Pflicht ist, jemanden zu bestellen.
Wenn ich den Gesetzestext lese, ist für mich aber diese Pflicht gegeben.
Da ich mir unsicher bin, in wie weit besteht für den AG die Pflicht jemanden als Beauftragten zu bestellen?
Vielen Dank.
