Besuch der SBV gleich Arbeitszeit (Allgemeines)

Paul, Hamburg, Wednesday, 06.04.2016, 15:37 (vor 3851 Tagen)

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,


eine Frage zu etwas selbstverständlichem? Das dass Aufsuchen der SBV für den Beschäftigten Arbeitszeit ist ergibt sich ja aus den Formulierungen des § 96 SGB 9. Hier unter der Rubrik A-Z steht dazu folgendes:

Während des Besuchs bei der SBV darf dem Beschäftigten gemäß den Regelungen im BetrVG § 39 Abs. 3 bzw. PersVG (die in diesem Fall auch für die SBV gelten) das Arbeitsentgelt nicht gekürzt werden. Sie sind auch weiter durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt, z.B. auf dem Weg zur SBV und zurück.

Gibt es dazu Kommentierungen oder Urteile, die dies unterstreichen. Wir basteln gerade an einem Info und würden gerne etwas dazu veröffentlichen. Dann kommt natürlich von einigen die Frage: Wo steht das denn?
Freue mich auf Eure Antworten.
Paul

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