Wieviel Anonymität? (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 08.04.2016, 12:01 (vor 3849 Tagen) @ lolarollt

Hallo,

wenn Du die Briefe mit dem Zusatz "persönlich/vertraulich" kennzeichnest, dann gilt das Briefgeheimnis auch für diese Briefe und sie dürfen nicht durch Poststelle und/oder Vorgesetzten geöffnet werden.

Besser ist aber in derartigen Fällen die Zusendung per Brief oder Mail nach Hause.
Ich frage beim Erstgespräch immer die private E-Mail-Adresse ab.

--
&Tschüß

Wolfgang


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