operativ entferntes Melanom in situ (Antragstellung / Widerspruch)
in situ heißt soviel wie in Entstehung.
Bei Entfernung eines malignen Tumors der Haut ist in den ersten 5 Jahren eine Heilbewährung abzuwarten (Ausnahmen: z.B. Basalzellkarzinome, Bowen-Krankheit, Melanoma in situ) GdB während dieser Zeit nach Entfernung eines Melanoms Stadium 1 (pT1-2 pN0 M0) 50
Also zählt Melanom in situ nicht dazu.
Nachzulesen in den Gutachterrichtlinien, zu finden im Sozialportal in der Rubrik SB-Vertretung http://www.sozialportal.de
Grüße
J.Schmitt