Anwaltskosten Übernahme, Musterbrief (AGG)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 16.05.2016, 09:55 (vor 2914 Tagen) @ sbv-mvz-lb

Hallo PZ

Ich bin seit 2014 im Betrieb SBV, ca. 250 Beschäftigte davon ca. 140 Vollzeitbeschäftigte und nur 7 Schwerbehinderte, die Zusammenarbeit mit AG wird leider schlechter.

Wenn es auch für den Musterbrief nicht relevant ist könntest du hier etwas genauer werden, denn nicht jedes Thema "schreit" nach RA oder dann gar Gericht. Da gibt es wesentliche Unterschiede.

Ich brauche zur Zeit eine Beratung durch einen Anwalt. Die entstehende Kosten werden nach §96 Abs. 9 durch AG übernommen.

Beratung im Sinne "Du hast keine Ahnung" oder im Sinne "ich will den Arbeitgeber verklagen".

Meine Frage ist: soll ich dem AG Gründe einer Rechtsberatung nennen?
Gibt es ein Musterbrief für solche Fälle?

Bei "keine Ahnung" brauchst du sogar das Einverständnis, denn dann tritt der RA als Sachverständiger auf.

Bei "verklagen" ist es nicht notwendig. Sinnvoll wäre es u.U. den AG über den SCHRITT zu informieren, denn kann er ggf. noch einlenken ohne dass Kosten anfallen.

Zum Thema Musterbrief vwerweise ich dich an:
- https://www.komsem.de/a-z/beschlussverfahren/ (Wäre zu finden gewesen unter A-Z)
- deine zuständige Gewerkschaft oder
- an deinen Seminaranbieter bei dem du deine "Ausbildung" gemacht hast.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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