Ordnungswidrigkeiten (Umgang mit Arbeitgeber)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 17.06.2016, 13:05 (vor 3780 Tagen) @ Apanatshi

Hallo,

ein OWi-Verfahren ist in der Praxis ein sehr stumpfes "Schwert", da die zuständige AA regelmäßig kein Interesse am Verfahren hat und seeehr viel Verständnis für AGs.

Viel wirkungsvoller ist eine Klage vor dem Arbeitsgericht zur zukünftigen Unterlassung. Das hilft zwar im jeweils aktuellen Fall nicht weiter, setzt aber klare und zT recht hohe finanzielle Folgen für jeden weiteren Einzelfall fest, die richtig wehtun können. Da können dann schon mal pro Verstoß 5-stellige Summen angedroht werden, die auch oberhalb der Bußgeldgrenze des § 156 Abs. 2 SGB IX liegen können, wenn der AG in der Vergangenheit hartnäckig gegen § 95 SGB IX verstoßen hat.

--
&Tschüß

Wolfgang


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion