Jahresversammlung Protokoll (Versammlung)

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 27.06.2016, 14:36 (vor 2867 Tagen) @ albarracin

Moin Moin Susi, moin moin Wolfgang,

ich schließe mich Wolfgangs Ausführungen teilweise an.

Klar ist, dass persönliche Bemerkungen von Schwerbehinderten auf der Versammlung nur mit Genehmigung der betreffenden Mitarbeiter/in veröffentlicht werden dürfen. Dies gilt genau genommen aber auch schon für den Kreis der nicht anwesenden Schwerbehinderten, welche ja ebenfalls das Protokoll erhalten sollen.

Richtig ist auch, dass es für die Veröffentlichung des Protokolls keine Rechtsvorschriften gibt.

Sollte das Protokoll aber an alle Schwerbehinderten in Deinem Betrieb gehen, ist es eh schon halb öffentlich. Die Arbeitgeberbeauftragte war auf der Versammlung, also wird der Arbeitgeber einige Informationen schon erhalten haben.

Der Arbeitgeber versieht uns nicht immer mit allen Informationen, die wir benötigen. Warum also nicht mit gutem Beispiel vorangehen und dem Arbeitgeber auf dem Weg der vertrauensvollen Zusammenarbeit das Protokoll zukommen lassen, um bei diesem ein mögliches Umdenken in Gang zu setzen?

Liebe Grüße

Hendrik


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