Abrechnung des Urlaubs bei Eintritt in den Ruhestand (Rente / Pension / ATZ)

vonkrolokk, Tuesday, 05.07.2016, 18:02 (vor 2845 Tagen)

Wenn ich die bisherigen Einträge richtig verstehe, besteht bei Eintritt in den Ruhestand zum 01.08. eines Jahres der volle Urlaubsanspruch. Wenn nun aber vor diesem Zeitpunkt wegen Krankheit nur ein kleiner Teil vom Urlaub genommen wurde, was ist dann mit dem Rest? Wird dann das Aktiv Gehalt über den 01.08. hinaus für die noch offenen Tage anteilig ausgezahlt? Rechtsgrundlage? DANKE!!!


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