Zusätzliche Hinweise (Antragstellung / Widerspruch)
Hier sind schon fast alle Punkte genannt worden.
Noch ein Hinweis: je nachdem wie der Antrag gestellt war und ob denn die Unterlagen alle Vorliegen um mit einiger Aussicht auf Erfolg einen Widerspruch zu verfassen (z. B. GdB-Bogen, ärztliche Stellungnahmen, Original des Antrags, Bescheid) ist es möglicherweise sinnvoll den alten Antrag tatsächlich zu beerdigen und nach ausreichender Vorbereitung einen neuen Antrag zu stellen, gerade dann, wenn ein null-Bescheid ergangen ist also nix anerkannt wurde. Hab ich gerade im privaten Umkreis gehabt. Der selbst gestellte Antrag war so nicht zu retten.
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Mit freundlichen Grüßen
Michael