Krankmeldung der Vsm (Stellvertreter/in)

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 11.08.2016, 12:30 (vor 2840 Tagen) @ DerLeipziger

Moin Moin Andreas,

Dir muss in Abwesenheitszeiten der Vertrauensperson nichts übertragen werden.
Du hast in diesen Zeiten nach §96,3 SGB IX die Rechtsstellung als Vertrauensperson und somit das Recht an allen Sitzungen und Terminen teilzunehmen, die die Vertrauensperson vereinbart hat bzw. die auch kurzfristig in dieser Zeit anfallen.

In §95,4 SGB IX steht auch, dass die Schwerbehindertenvertretung das Recht hat, an den Personalratssitzungen teilzunehmen, nicht nur die Vertrauensperson, sondern ggf. auch eine Stellvertretung.

Stell Dir nur mal vor, es gäbe eine Anhörung eines/r Schwerbehinderten im Personalmanagement, die Vertrauensperson wird krank. Dann hat, soweit vorhanden, ein/e Stellvertretung das Recht nach §96,3 an diesem Gespräch teilzunehmen, sonst würde ja die/der Kollegin/e ohne Rückendeckung der SBV dastehen.

Liebe Grüße

Hendrik


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