Wann ist Stichtag für die 50 schwb. Arbeitnehmer? (Wahlen)

Robert Hotstegs @, Saturday, 23.08.2003, 14:31 (vor 7561 Tagen)

Hallo,

ich habe mich mit den unterschiedlichen Wahlverfahren
auseinandergesetzt, aber nirgendwo einen Hinweis
darauf gefunden, wann denn der Stichtag sein soll, an
dem 50 schwerbehinderte Arbeitnehmer vorhanden sein
müssen (um das förmliche Verfahren einzuleiten).

Gibt es Fälle aus der Praxis, bei denen die Zahl bei
Planung der Wahl <50 Arbeitnehmer lag und dann - als
die Frist zur Vorbereitung des förmlichen Verfahrens
aber bereits verstrichen war oder aber am Wahltag
selbst erst - tatsächlich bei Durchführung der Wahl
>50 lag>

Gab es daraufhin auch bereits schon Wahlanfechtungen
oder Gerichtsverfahren>

Ich würde mich über Rückmeldungen (auch ggf. Urteile
bzw. Aktenzeichen) per Email an schwbv@robert-
hotstegs.de sehr freuen.

Mit freundlichem Gruß,

Robert Hotstegs


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