Soll ich den Fragebogen schon ausfüllen? (Kündigung)
Hallo Andrea,
es ist das Integrationsamt zuständig, in dessen Bereich
Du Deine Betriebsstelle hast.
Am besten orientierst Du Dich über die Zuständigkeit bei
Deiner Fürsorgestelle.
Dort erhältst eine zuverlässige Auskunft.
Gruß
Roland