Soll ich den Fragebogen schon ausfüllen? (Kündigung)

Roland, Friday, 03.02.2006, 18:47 (vor 6666 Tagen) @ AC12

Hallo Andrea,

es ist das Integrationsamt zuständig, in dessen Bereich
Du Deine Betriebsstelle hast.

Am besten orientierst Du Dich über die Zuständigkeit bei
Deiner Fürsorgestelle.

Dort erhältst eine zuverlässige Auskunft.


Gruß

Roland


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