früher Altersrente bei SB? (Lektüre / Gesetze)

hackenberger, Friday, 10.02.2006, 10:53 (vor 6655 Tagen) @ Jutta

Hallo Jutta,

Ja, Schwerbehinderte (also ab GdB 50) können ohne Abschlag mit (noch) 63 (Regelaltersgrenze) in Rente gehen.

SGB VI § 37 Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Versicherte haben Anspruch auf Altersrente, wenn sie
1. das 63. Lebensjahr vollendet haben,
2. bei Beginn der Altersrente als schwerbehinderte Menschen (§ 2 Abs. 2 Neuntes Buch) anerkannt sind und
3. die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben.

Die vorzeitige Inanspruchnahme einer solchen Altersrente nach Vollendung des 60. Lebensjahres ist möglich.

Achtung, bei vorzeitiger Inanspruchnahme (60.) gibt es Abschläge bei der Rente.

Tipp:
Unter
http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_lexikon.php/_c-578/i.html
findet ihr ein gutes Fachlexikon
und unter
http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_article.php/_c-531/_nr-7/i.html
das Handbuch für die betriebliche Praxis "ABC Behinderung & Beruf" als PDF-File zum downloaden. Ihr könnt es aber auch in Buchform bei den Integrationsämtern kostenfrei erhalten.


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