Alte K-SBV noch im Amt oder nicht (Wahlen)

Jensen, Bayern, Thursday, 27.10.2016, 09:55 (vor 2761 Tagen) @ Cebulon

Hallo,
vielen Dank für die Antwort. Ich muss ehrlich gestehen, dass mich diese schwer verwirrt. Ich glaube auch langsam, dass ich um einen Juristen nicht mehr rumkomme in dieser Angelegenheit. Aber vielleicht liegt Deiner Antwort auch ein Missverständnis zu Grunde. Wir müssen aktuell nicht das komplette K-SBV-Gremium nachwählen, sondern lediglich die 3. Stellvertretung (also nur eine von insgesamt 5 Personen, die wir im März 15 gewählt haben). Da wäre es doch völlig unlogisch, wenn man auf der einen Seite sagt, dass man zum turnusmäßigen Zeitraum ordnungsgemäß gewählt hat (nach § 22 Abs. 2 SchwbVWO), hier ein Gremium gewählt hat, dass handlungsfähig sein soll (und bis 2019 im Amt ist) und dann sagt, dass zur Nachwahl einer einzelnen Person (die aus pers. Gründen aufhört) auf einmal diejenigen Wahlberechtigt sind, die zwar örtlich nach März 2015 gewählt haben, aber garnicht der aktuellen K-SBV angehören (können, weil es sie März 2015 noch nicht gab)…
Viele Grüße,
Jensen


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