Kann das Folgen haben? (AGG)

maiklewa, Thursday, 17.11.2016, 20:24 (vor 2689 Tagen)

Hallo,

ein Schwerbehinderter wurde schriftlich zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen (Stelle war ausgeschrieben, Bewerbung ging ein ...).

Er meldete sich nicht, kam nicht zum Gespräch.

Er erhielt eine schriftliche Absage.

Dieser Beweber fragte daraufhin telefonisch nach, warum er eine Absage erhalten habe und nicht eingeladen worden wäre.

Daraufhin bemerkte man, dass die Einladung an eine falsche Adresse geschickt wurde. Komischerweise kam diese falsch adressierte Einladung aber nicht zurück.

Jetzt will der Bewerber Schadensersatz, weil er angeblich wegen der Schwerbehinderung nicht eingeladen worden ist.

Aber einen Anspruch darauf hat er doch nicht, oder!? Er sollte ja eingeladen werden. Also kann die Schwerbehinderung ja kein Indiz für die dann erfolgte Absage sein, oder!? Dass die Einladung jetzt an eine falsche Adresse geschickt wurde, ist natürlich ein dummes Versehen. Aber kann dieses dumme Versehen letztlich dazu führen, dass man dem Bewerber Schadensersatz zahlen muss?

Gruß


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