beidseitige Hörgeräteversorgung (Fragen zu einer Behinderung)

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 28.12.2016, 14:58 (vor 2673 Tagen) @ Loverslane

Moin Moin Loverslane,

ohne Kenntnisse der genauen Umstände lässt sich diese Frage nicht beantworten. Ich vermute mal, dass Du aufgrund Deiner Postings kein SBV Mitglied bist, aber es ist ja Weihnachten....

Normalerweise ist bei einer Nachversorgung die Krankenkasse der Träger. Es kann aber auch bei beruflich notwendiger Versorgung mit an den Arbeitsplatz angepassten Hörhilfen der Rentenversicherungsträger mit in das Boot kommen.

Wenn die Krankenkasse ablehnt, kann Dir hier, ohne die Ablehnungsgründe zu kennen, auch keiner weiter helfen.

Ich würde Dir raten, entweder mit der Schwerbehindertenvertretung in Deinem Betrieb oder mit einer gemeinsamen Servicestelle für Rehabilitation Kontakt aufzunehmen. Letztere beraten und unterstützen bei Anträgen an alle Rehabilitationsträger, egal ob Krankenkasse, Rentenversicherung, Agentur für Arbeit ect. Dort müsstest Du einen Termin vereinbaren und mit Deinen Unterlagen vorstellig werden.

Beachte aber die Widerspruchsfrist im Ablehnungsbescheid!

Liebe Grüße

Hendrik


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