Zeitpunkt der Hinzuziehung der SBV (Allgemeines)

garda, Berlin, Wednesday, 18.01.2017, 08:42 (vor 3564 Tagen) @ Makapru

ja, das habe ich auch gelesen. Unverzüglich ist natürlich ein toller Begriff :-( und weit ausdehnbar.

Hallo,

nö ist er nicht.

Unverzüglich ist typisches Juristendeutsch und bedeutet nicht irgendwann, sondern ohne schuldhaftes Zögern, hier wohl besser verzögern.

Man kann das auch etwas freier übersetzen: sofort aber ohne das man alles andere stehen und liegen lässt.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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