Nachwahl der Stellvertreter in der Gesamtschwerbehindertenvertretung (Wahlen)

Cebulon, Thursday, 19.01.2017, 06:16 (vor 3562 Tagen) @ fisch21

"unser Gesamtschwerbehindertenvertreter wurde zum 31.03.2017 betriebsbedingt gekündigt."

Ist er denn gleichzeitig auch noch örtliche VP? Ist er schwerbehindert? Was hat denn der Betriebsrat, die SchwbV bzw. das InA zur Kündigung gesagt? Art. 84 Abs. 1 SGB IX? § 96 Abs. 3 Satz 1 SGB IX? Welche Kündigungsart genau? Gibt's denn in keinem anderen der 7 Betriebe des Unternehmens eine Verwendung für die Gesamtvertrauensperson?

Meine Überlegung ist daher, dass ich zum 31.03. von meinem Amt als Stellvertreter zurücktrete. Danach müsste unverzüglich ein Wahlvorstand bestellt werden für die Nachwahl.

Ob Wahlvorstand für Stelliwahl der GSBV bestellt wird oder zur Wahlversammlung eingeladen wird, darüber hat die weiterhin amtierende Gesamtvertrauensperson zu befinden, da ja nach dem 31.03.2017 noch im Amt, oder?

Wenn ich als einziger Stellvertreter am 01.04.2017 zurücktrete und der Gesamtschwerbehindertenvertreter zum 31.03. die Firma verlassen hat, dann gibt es gar keine Gesamtschwerbehindertenvertretung mehr."

Warum sollte die Gesamt-VP zum 01.04.2017 diese Firma (Unternehmen) verlassen haben? Sie hat doch Kündigungsschutzklage ("Prozessbeschäftigung"?) erhoben. Ist sie daher denn nicht weiterhin im Mandat als GSBV? Vgl. sinngemäß auch Wahlbroschüre, Seite 30/53 unten.

Gruß,
Cebulon


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