Widerspruch (Gleichstellung)
Hallo Marion,
hier im Forum ist schon verschiedenes über Begründungen/Gründe welche zur Anerkennung führen geschrieben worden.
Es ist aber heute schwieriger geworden einen entsprechenden Gesamt-GdB zu bekommen, da hierzu nur noch Einzel-GbB beachtet werden sofern sie mindestens einen Einzel-GdB von 20 erhalten.
Sofern das Versorgungsamt nicht innerhalb von 7 Wochen den Antrag behandelt und dieses nicht in mangelder Mitwirkung des Antragstellers liegt, muss der AG vor Kündigung die Zustimmung des Integrationsamtes einholen.
Siehe u.a.: ArbG Düsseldorf vom 29.10.2004 (Aktenzeichen: 13 Ca 5326/04)