Widerspruch (Gleichstellung)

hackenberger, Sunday, 19.02.2006, 09:40 (vor 6648 Tagen) @ Marion

Hallo Marion,

hier im Forum ist schon verschiedenes über Begründungen/Gründe welche zur Anerkennung führen geschrieben worden.
Es ist aber heute schwieriger geworden einen entsprechenden Gesamt-GdB zu bekommen, da hierzu nur noch Einzel-GbB beachtet werden sofern sie mindestens einen Einzel-GdB von 20 erhalten.

Sofern das Versorgungsamt nicht innerhalb von 7 Wochen den Antrag behandelt und dieses nicht in mangelder Mitwirkung des Antragstellers liegt, muss der AG vor Kündigung die Zustimmung des Integrationsamtes einholen.
Siehe u.a.: ArbG Düsseldorf vom 29.10.2004 (Aktenzeichen: 13 Ca 5326/04)


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