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hackenberger, Sunday, 19.02.2006, 09:48 (vor 6663 Tagen) @ merlincc8

§ 156 SGB IX in Verbindung mit §§ 95 und 98 SGB IX enthält hier die Grundlagen/Themen!

Was hat aber dieses Thema mit der Freistellung zu tun>:-(

Die Pflichten des AG und des Beauftragten des AG für die Belange Schwerbehinderter und die Rechte der SchwbV ist unabhängig vom Thema Freistellung>

PS: was sagt unternimmt der BR/P hier> Auch der hat Pflichten auch gegenüber der Umsetzung des SGB IX. Wurde im Forum auch schon ausführlich behandelt!


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