Zeitliche Gewährung von Erholungsurlaub (Stellvertreter/in)

onegin, Stuttgart, Thursday, 02.02.2017, 16:00 (vor 2665 Tagen)

Ein schwerbehinderter Arbeitnehmer möchte Erholungsurlaub nehmen. Der Arbeitgeber genehmigt ihn nicht. Er soll Überstunden nehmen. Dann kann der Arbeitgeber ihn jederzeit zurückholen.Der Arbeitnehmer hat keine dringliche Führungsposition. Es geht nur um die Abdeckung von eventuellen Zeiten wo zuwenig Arbeitnehmer da sind.


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