Schulungskosten Selbstbehalt (Seminare / Fortbildung)

Cebulon, Saturday, 04.02.2017, 09:30 (vor 2631 Tagen) @ SGBFreak

Kosten-Beschränkung von 100.-/Schulungstag

Hallo Freak, hat denn diese Behörde für ihr Ansinnen irgendwelche Fachliteratur oder Rechtsprechung oder Rechtsgrundlage zur Begründung angegeben? Was sagt denn eigentlich der Personalrat zu dieser von der Dienststelle ausgedachten Regelung? Und welches Personalvertretungsrecht gilt hier?

Eine solche Deckelung würde dann teils wohl nicht mal für die subventionierten Seminare der InÄ reichen, die teils bei 2-tägigen Seminaren über 200 EUR und bei 3-tägigen Seminaren über 300 EUR liegen :-(

Gilt dies gleichzeitig auch für die SBV, die im Schreiben nicht erwähnt wurde?

Im "Prinzip" ja kraft Gesetzes "entsprechend" dem § 96 Abs. 8 Satz 1 Halbsatz 2 SGB IX n.F. wie folgt: "für öffentliche Arbeitgeber gelten die Kostenregelungen für Personalvertretungen entsprechend." Diese Norm ist aber natürlich kein Freibrief für "kreative" Personaler, irgendwelche gedeckelten Beträge "frei Schnauze" pauschal festzulegen, um auf diese "plumpe" bzw. durchsichtige Art notwendige Seminare zu vereiteln. Die Festlegung eines pauschalen Grenzbetrags als KO-Kriterium rechtfertigt jedenfalls nicht die pauschale Ablehnung eines notwendigen Seminars allein deshalb, weil ein solcher Betrag überschritten wird. Man könnte auch mal z.B. den Personalleiter fragen, was denn seine letzten Seminare gekostet haben ... ;-)

Das "Problem" ist so uralt, wie es Personalräte und "oberschlaue" Personaler in den Amtsstuben gibt. Die Foren sind seit Jahren voll mit solchen Fällen, obwohl längst ausgeurteilt im letzten Jahrhundert. Beispiel aus der Praxis mit einem Schuss Poesie und BVerwG und mit "Ewiggestrigen", die mit dem SGB IX, dem BetrVG bzw. dem Personalvertretungsrecht auf Kriegsfuß zu stehen scheinen ...

Kann man Schulungskosten die etwas darüber liegen selbst drauflegen?

Ja klar, wenn man das denn will.

Gruß,
Cebulon


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