Kündigung während der Probezeit (Kündigung)

Downunder, Baden-Württemberg, Sunday, 05.02.2017, 07:21 (vor 2631 Tagen)

Hallo,

ergibt sich durch die Ergänzung im § 95 Abs 2 Satz 3 SGB IX im Rahmen des Inkraftretens des BTHG zum 30.12.2016 eine neue Rechtslage?
Sinn machen würde das ja m.E. schon, wenn behinderungsbedingte Diskriminierung bzw. Benachteilung das Motiv wäre.

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Gruß

Downunder


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