Schwerbehindertenversammlung (Allgemeines)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 24.02.2006, 15:44 (vor 6664 Tagen) @ Manfred Lehmann

Hallo Manfred,
erst mal danke für das Lob.

Zu deiner Frage wirst du (leider) keine Rechtssprechung finden, die aussagt, dass Menschen mit einem GdB bis 50 (wenn nicht gleichgestellt) an der Versammlung teilnehmen können.

Die Möglichkeit besteht dann:
- wenn du dies in Absprache mit dem AG regeln kannst
(ob rechtlich klar, wird letztendlich nur ein Richter entscheiden können)
- oder wenn diese Personen einen Antrag auf Erhöhung bzw. Gleichstellung gestellt haben.
Kommentar vom Bund-Verlag
8. Auflage
§95 (Rn 48):

Die beschäftigten Arbeitnehmer des Betriebes, die noch nicht als schwer behinderte Menschen oder Gleichge-stellte anerkannt sind, aber einen entsprechenden Antrag auf Anerkennung gestellt haben, können ebenfalls an der Versammlung teilnehmen.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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