Vertretung im Falle der Verhinderung (Stellvertreter/in)
Hallo,
ergänzend noch, nicht nur der AG könnte einmal Probleme machen, sondern auch das ArbG wenn einmal ein Thema/ Fall dort landen würde. Wenn zB ggf einmal eine Kündigung oder sonstige Maßnahme des AG dort beklagt würde. Wenn dann Richter Beschlüsse des BR auf ordnungsgemäße Beschlussfassung prüfen. Hierzu zählt dann auch die richtige Ladung zur BR Sitzung. Dann könnte/würde der Richter feststellen, dass hier eine falsche Ladung/Teilnahme stattgefunden hat, was Beschlüsse anfechtbar oder ggf nichtig machen könnte/würde.
Weiter könnte sich dann wegen Teilnahme einer unberechtigte Stellvertretung der SBV auch eine Verletzung des Datenschutzes sich ergeben.
Daher ist es IMMER wichtig bevor man sich um ein Mandat bewirbt sich über ALLE Fakten gut zu informieren.