Ergonomie Arbeitsplatz (Fragen zu einer Behinderung)

hackenberger, Tuesday, 28.02.2006, 12:41 (vor 6640 Tagen) @ Isabella

Hallo Isabella,

139x100mm ist zwar nicht unbedingt viel Fläsche aber es dürfte für einen "normalen" Büro-Ap ausreichend sein. Es gibt keine besondere feste Regeln für Schwerbehinderte. Der Ap muss die Notwendigkeiten aus der Behinderung beachten/erfüllen.

SGB IX § 81 (4)

4. behinderungsgerechte Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten einschließlich der Betriebsanlagen, Maschinen und Geräte sowie der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsumfeldes, der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeit, unter besonderer Berücksichtigung der Unfallgefahr,
5. Ausstattung ihres Arbeitsplatzes mit den erforderlichen technischen Arbeitshilfen.

Sofern hier Mehrkosten entstehen hat der AG die Möglichkeit hierfür entsprechende finaziellen Hilfen beim Intergrtionsamt oder REHA-Trägern, AA bzw. der Rentversicherung zu beantragen.


PS: Die bezeichnung % (Prozent) gibt es beim Grad der behinderung (GdB) schon lange nicht mehr. Einfach in Deinem Falle GdB 50 und Mz B und G

Die Bezeichnung % führte fälschlicher weise dazu, dass man den Wert % mit Leistungseinschränkung gleichsetzte. Dieses gibt es aber nur bei MdE, Minderung der Erwerbsfähigkeit (Versicherungsbegriff).


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