Firmenwechsel (Kündigung)

hackenberger, Tuesday, 07.03.2006, 16:57 (vor 6633 Tagen) @ ralla

Hallo Ralla,

mit dem ausscheiden aus dem Betrieb verliert Du dein Mandat als SchwbV. Ich gehe einmal davon aus, dass es eine gewählte stellvertretung gibt. Diese würde dann das Mandat übernehmen. Habt ihr noch keine, sofort die Wahl einer Stellvertretung einleiten oder aber dafür Sorge tragen, dass der BR oder 3 Schwerbehinderte unmittelbar nach ausscheiden eine Wahl der SchwbV einleiten, damit keine Mandatslose Zeit entsteht. Wird weil kein Stellvertreter gewählt ist eine Vertrauensperson vor dem Regelwahltermin im Herbst gewählt, bedarfs es im herbst keiner Neuwahl (12 Monatsregelung).

Auf alle Fälle eine gute saubere Übergabe an den/die Nachfolger/In vornehmen.


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