Re: Parkplätze für Rollstuhlfahrer
Hallo Joachim,
im öffentlichen Dienst gibt es Sonderregelungen und
Fürsorgeerlasse in denen auch solche Dinge abgehandelt
werden. Der Betroffenen hat dann auf alle Fälle gute
Chancen, wenn er ein Merkzeichen G oder aG hat oder
aber wenn er auf grund der Behinderung für den Weg zur
Arbeit auf den Pkw angewiesen ist. Erkundige diech
ggf. sofern Du die o.a. Regelungen nicht kennst bei
deinem Bezirks-/Hauptschwerbehindertehnvertreter.
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MfG
Bernhard Hackenberger