Bewerbungsgespräche (Einstellung)

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 18.05.2017, 15:28 (vor 2556 Tagen) @ garda

Moin Moin Garda,

wie kommst Du darauf, dass wir an allen Gesprächen teilnehmen müssen?

Wir haben ein Recht darauf, aber keine Pflicht. Wenn z.B. diverse Gespräche gleichzeitig stattfinden und zu wenig Vertreter/innen anwesend sind, oder aber während eines Bewerbungsverfahrens eine Anhörung für einen Schwerbehinderten hereinkommt, dem eine Kündigung droht und ich keine/n andere/n Vertreter/in erreichen kann, hat das Personalgespräch für mich Vorrang. Da sich dieses aufgrund der engen Fristen bei Kündigungen oft nicht verschieben lässt, ist dann das Vorstellungsgespräch für mich nachrangig. Und zu verlangen, dass die/der Bewerber/in, die/der von extern angereist ist, nochmal eingeladen wird, ist für mich dann ebenfalls zweitrangig.

Wir haben das Recht aber nicht die Pflicht bei allen Gesprächen dabei zu sein. Da der Arbeitgeber uns nach §95,2 vor einer Entscheidung, die einen Schwerbehinderten betrifft - und dazu gehört auch die Entscheidung, eine/n andere/n Kandidaten/in einzustellen - umfassend zu informieren und anzuhören hat, haben wir sowieso auch bei Teilnahme an den Gesprächen das Recht, eine qualifizierte Auswahlbegründung einzufordern, aus der nachvollziehbar sein sollte, warum die Personalauswahl so getroffen wurde.

Liebe Grüße

Hendrik


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