teilweise Erwerbsminderungsrente (Allgemeines)

traute, Sunday, 12.03.2006, 20:10 (vor 6628 Tagen) @ Andrea

» Hallo liebe Forumbesucher,
» vielleicht kann mir bei dieser Frage jemand weiterhelfen. Folgender
» Sachverhalt ist zu klären:
» Eine Beschäftigte, mit einem GdB von 30 hat bereits seit einiger Zeit aus
» gesundheitlichen Gründen ihre AZ von Vollzeit auf 32,oStd. befristet
» reduziert. Jetzt möchte Sie eine Erwerbsminderungsrente beantragen,
» gleichzeitig eine Erhöhung des GdB anstreben.

das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
zur erwerbsminderungsrente: reha geht vor rente. das heißt, erstmal wird sie zur reha geschickt werden, bevor eine rente bewilligt wird.

» Frage 1: Kann man beides gleichzeitig beantragen, oder sollte zuererst
» eine Erhöhung beantragt werden.

siehe oben.
» Frage 2: Da die Befristete AZ zum 31.3. ausläuft, möchte sie diese ab
» 01.4. unbefristet weiterführen. Ist das sinnvoll vor Beantragung der der
» EM-Rente die AZ zu reduzieren, oder sollte sie bis zum Bescheid der
» Rentenversicherung worläufig Vollzeit arbeiten.

warum vollzeit, das verstehe ich nicht. du schreibst, aus gesundheitlichen gründen hat sie AZ reduziert. wenn sie wieder erhöht, geht es ihr ja "scheinbar" besser.

» Frage 3: Hätte sie durch eine Reduzierung der AZ vor der Bewilligung einer
» EM finanzielle Nachteile>

beim RV träger zu klären. sicher wird sie finazielle nachteile haben.

» Frage 4: Gibt es sonst noch etwas, auf das sie achten muß>

sie sollte sich daüber im klaren sein, was sie eigentlich will. eine EM rente wird in der regel nur auf zeit (2 j.) bewilligt.

ein GdB ist nicht abhängig von der bewilligung einer rente. die kriterien für die bewilligung wären zunächst abzuklären, zb. 15 versicherungspflichtige jahre etc. alles bei der servicestelle zu erfragen.

traute
»
» Für Tipps oder Hinweise auf Links bzw.Lektüren wäre ich sehr dankbar.
» Gruß Andrea


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