Handbike Speedy Versagio (Hilfsmittel)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 21.06.2017, 15:48 (vor 2495 Tagen) @ Hendrik1

Hallo,

falls das alte Handbike bereits von der KK finanziert war, müßte diese darlegen, was sich denn seitdem an den Voraussetzungen geändert hätte.

Wenn es ein Erstantrag wäre, würde ich sowohl den Gesundheits- als auch den Teilhabeaspekt in der Widerspruchsbegründung herausarbeiten und auf BSG vom 18.05.2011, B 3 KR 7/10 R verweisen:
https://www.rehadat-recht.de/de/hilfsmittel/hilfsmittelgruppen-hilfsmittelbereiche/mobilitaet/handbikes-rollstuhlantriebe-rollfiets/?infobox=/index.html&serviceCounter=1&wsdb=REC&...

Die KKs versuchen immer wieder, mit dem Kostenargument bzw. "Festbeträgen" sich der möglichst umfassenden Teilhabekompensation, wie sie ständige Rechtsprechung des BSG ist, zu entziehen.
Oft wissen sie auch ganz genau, das sie rechtswidrig handeln, aber probieren tun sie es trotzdem. Vielleicht wehrt sich der Betroffene nicht und dann hat man schon vordergründig Geld gespart. :-(
Als behinderter Mensch ist ein Rechtsschutz im Sozialrecht nun mal (leider) unverzichtbar.

Viel Erfolg

--
&Tschüß

Wolfgang


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