SBV Vertrauensmann bewirbt sich auf eine interne Stellenausschreibung (Allgemeines)

WoBi, Friday, 23.06.2017, 10:54 (vor 2522 Tagen) @ KeThema

Hallo KeThema,

auf das BAG-Urteil bezüglich eigener Bewerbung der SBV und des Stellvertreters auf eine Stelle wurde bereits hingewiesen. Aus dem Urteil stellt sich für dich folgende Fragen:

1. Bist du während der Vorstellungsgespräche in der Arbeit?
2. Nimmst du während deinem eigenen Vorstellungsgespräch einen anderen Termin als SBV war?

Nach den Grundsätzen der Einpersonenvertretung der SBV bist du nicht verhindert und der Stellvertreter kann nicht tätig werden.

Nach § 96 Abs. 2 SGB IX dürfen Vertrauenspersonen "in der Ausübung ihres Amtes nicht behindert oder wegen ihres Amtes nicht benachteiligt oder begünstigt werden; dies gilt auch für ihre berufliche Entwicklung."

Berücksichtige aber, dass nach § 96 Abs. 7 Vertrauenspersonen verpflichtet sind
"1. über ihnen wegen ihres Amtes bekannt gewordene persönliche Verhältnisse und Angelegenheiten von Beschäftigten im Sinne des § 73, die ihrer Bedeutung oder ihrem Inhalt nach einer vertraulichen Behandlung bedürfen, Stillschweigen zu bewahren und
2. ihnen wegen ihres Amtes bekannt gewordene und vom Arbeitgeber ausdrücklich als geheimhaltungsbedürftig bezeichnete Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse nicht zu offenbaren und nicht zu verwerten."

Eine Vertrauensperson braucht die Fähigkeit der unabhängigen Ehrenamtsausübung mit der Fähigkeit diese von privaten Interessen zu trennen. Manchmal ist man angehalten gegen die eigenen Überzeugung zu handeln, denn man ist gewählter Interessensvertreter für schwerbehinderte und gleichgestellte oder von Behinderung bedrohter Menschen.

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Gruß
Wolfgang


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