Liste der Schwerbehinderten (Lektüre / Gesetze)

Sozialportal ⌂, Stuttgart, Tuesday, 14.03.2006, 15:26 (vor 6622 Tagen) @ Uli Eberth

Auf die Wählerliste gehören nur Schwerbehinderte und Gleichgestellte, dies vorab.
Von diesem Personenkreis gehören alle auf die Liste mit Ausnahme derer, die in Altersteilzeit Blockmodell sind und sich in der Freistellungsphase befinden.
Also es gehören auch drauf jene in Mutterschutz, Erziehungsurlaub, befristeter Rente, Langzeitkranke etc.
Begründung:
Alle jene Personen haben ein berechtigtes Interesse an einer Schwerbehindertenvertretung, wenn sie wieder ins Arbeitsleben zurückkehren.

Grüße
J.Schmitt


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