Thematisierung einer Schwerbehinderung im Berufungsverfahren (Einstellung)
Liebe Forum-Mitglieder,
laut § 81 Abs. 2 SGB IX darf in einem Vorstellungsgespräch/Berufungsverfahren nicht nach einer Schwerbehinderung gefragt werden. Der Kandidat hat diese in den Unterlagen aber angegeben.
Inwieweit dürfen dann in einem Berufungsverfahren mögliche Auswirkungen einer Schwerbehinderung (bspw. Absenkung der Lehrbelastung usw.) thematisiert werden?
Ich danke euch für eure Unterstützung.
Viele Grüße
Kati