Anzeige nach § 80 SGB IX (Gesamt-Konzern-SBV)

Paul, Hamburg, Wednesday, 09.08.2017, 13:02 (vor 2445 Tagen)

Hallo,

im Bereich eines Gesamtbetriebsrates erstellt der Arbeitgeber das Namenverzeichnis nach den einzelnen Betrieben, die Abgabe wird aber kumuliert für alle Betriebe errechnet. Dabei kommen wir auf eine jahresdurchschnittliche Beschäftigung von ca. 4,5%. Einige Betriebe erfüllen dabei die 5% deutlich, andere Betriebe liegen weit drunter. Nun zu meiner Frage. Muss ein Betrieb, der die 5% erfüllt, sich auch "an die besondere Erörterung der beabsichtigten Entscheidung bei Nichterfüllung der Beschäftigungspflicht" halten? Meiner Ansicht ja, da es ja ein einheitlicher Gesamtbetrieb ist und er die Quote dort nicht erreicht. Habe dazu leider nichts gefunden.

Vielen Dank für Eure Antworten
Paul


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