Aussetzung des Entscheides auf Gleichstellung durch Arbeitsagentur (Allgemeines)

lunos1961, Fürth, Thursday, 10.08.2017, 07:53 (vor 2443 Tagen)

Die Arbeitsagentur soll nach Anweisung vom Mai 2017 die Entscheidung über die Gleichstellung ruhend lassen wenn gleichzeitig ein Antrag auf Erhöhung des GDB auf mind. 50 beantragt wurde und noch nicht entschieden ist.

Frage: Muss ich bei Beantragung eines GDB beim z.B. Versorgungsamt im Gleichstellungsantrag angeben das ein Antrag auf mind. GdB 50 gestellt wurde?

Oder stelle ich besser erst den Gleichstellungsantrag und einige Tage später den GdB-Antrag?

Gleichstellungsantrag vorsorglich stellen!

Arbeitnehmer, die eine Anerkennung als schwerbehinderter Mensch anstreben, können – und sollten – von Beginn an vorsorglich den Gleichstellungsantrag bei der Bundesagentur für Arbeit für den Fall stellen, dass der Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft wegen eines GdB unter 50 beim Versorgungsamt erfolglos bleiben sollte. Es ist zwar umständlich, sich gleichzeitig mit zwei Anträgen an zwei Behörden zu wenden, aber im Sinne eines zusätzlichen Kündigungsschutzes sicherer.

DGB - Info - Recht (Besprechung des Urteils)

BAG v. 31.07.2014 – 2 AZR 434/13 (Siehe Randnummer 52)

Beste Grüße und Danke für die Antwort


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