Betriebsübergang gem §613a BGB (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 10.08.2017, 13:02 (vor 2443 Tagen) @ heino

Hallo,

was meinst du denn bitte mit "Integrationsamt informieren" ?

Bei einem echten Betriebsübergang iSd § 613a BGB ist zumindest eine Zustimmung des IA nach den §§ 85ff SGB IX nicht erforderlich, da ja in die Arbeitsverträge nicht eingegriffen wird.

Wenn allerdings der gleichgestellte AN dem Übergang gem. § 613a Abs. 6 BGB widerspricht, läge eine "Schwierigkeit" iSd § 84 Abs. 1 SGB IX vor.

--
&Tschüß

Wolfgang


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