Verweigerung Arbeitsassistenz wg. Sozialdatenschutz? (Allgemeines)

ClaudiJa, Friday, 11.08.2017, 12:56 (vor 2443 Tagen)

Hallo zusammen,

ein Bekannter konfrontierte mich mit folgender Frage:

Darf ein öffentlicher Arbeitgeber (Amt) einem schwerbehinderten Mitarbeiter die Arbeitsassistenz unter Berufung auf den Sozialdatenschutz verweigern?
Im besagten Fall sagt das Amt, die Arbeitsassistenz darf dem Schwerbehinderten zwar beim Türenöffnen, bei WC-Gängen, beim Aufsuchen von Meetingräumen usw. helfen, aber nicht beim Lochen und Ablegen von Bescheiden oder beim Eintüten der Bescheide in Briefumschläge. Zur Begründung heißt es, die Arbeitsassistenz könnte so Namen und Adressen der betreffenden Klienten lesen und das verstoße gegen den "Sozialdatenschutz".
Ist dem so? Und wenn ja, wie wird das auf den Ämtern gehandhabt, um schwerbehinderten Mitarbeitern die vollwertige Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen?

Danke für Eure Hilfe.

Viele Grüße,
Claudia


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion