Parkberechtigung bei laufendem Antragsverfahren (Umgang mit Arbeitgeber)

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 21.08.2017, 15:14 (vor 2433 Tagen)

Moin Moin,

ich wende mich mit einer Anfrage an Euch, um zu wissen, wie Eure Betriebe mit Parkberechtigungen für Schwerbehindertenparkplätze umgehen. Bei uns gibt es auch die Möglichkeit mit Merkzeichen G auf Schwerbehindertenparkplätzen auf dem Gelände zu parken. Es soll geprüft werden, wie dies bei laufenden Anträgen auf Schwerbehinderung mit - aus Betroffenen- und SBV-Sicht - Berechtigung auf mindestens Merkzeichen G gehandhabt werden soll.

Unsere Position ist: Der Arbeitgeber hat auch nichts davon, wenn der/die Mitarbeiter/in im Krank bleibt, bis der Antrag genehmigt und der Ausweis als Nachweis des Merkzeichens vorhanden ist.

Für Argumente wäre es gut, zu wissen, wie dies bei Euch geregelt ist.
Außerdem würde uns interessieren: Wer stellt bei Euch solche vorläufigen Ausweise aus, wenn es diese gibt?

Liebe Grüße

Hendrik


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