Arbeitszeitverkürzung durch AG (Allgemeines)

Backi59, Wednesday, 23.08.2017, 08:59 (vor 2431 Tagen)

Guten Morgen,

der Werdegang: Privater Unfall vor 1,5 Jahren , Hand kaputt. Arbeitnehmer 1958 geboren, möchte nun wieder in Krankenhaus arbeiten, hat aber einen Bescheid BU 50 % und darf nun nur noch vier Stunden täglich arbeiten.
Meine Fragen lautet: Darf der Arbeitgeber nun die Arbeitszeit auf vier Stunden herabsetzen?
Muss ein neuer Arbeitsvertrag her?
Evtl. eine Änderungskündigung mit Hinzuziehung des IA?
Erscheint mir logisch aber wo steht das? TzBfG?

Vielen Dank im Voraus

Backi59


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