Kündigungschutz während Widerspruch? (Kündigung)
Hallo Zusammen,
ich habe mal gesucht aber hier nichts gefunden.
Wenn ein Mitarbeiter einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt hat, die 3 Wochen Wartezeit vorbei sind und der MA irgendwann den Bescheid bekommt:
1. Muss er den AG über den Eingang des Bescheids informieren?
2. Muss er den AG darüber informieren wenn Widerspruch eingereicht wird?
3. Wie ist es in der Zeit vom Zugang des Bescheids bis zur Entscheidung des Widerspruchs, ist da durchgehend der Kündigungschutz vorhanden?
Reicht es eigentlich aus, wenn der AG die Kündung ausspricht ihn erst dann darüber zu informieren, dass ein Antrag gestellt ist oder wäre das rechtlich gesehen zu spät? Wenn der MA nicht mit einer Kündigung rechnet und das Ergebnis des Antrags abwarten möchte, wäre das aus meiner Sicht doch verständlich. Ich habe aber ein Urteil von 2011 gefunden, wo steht, dass man den AG vorher informieren muss.
Viele Grüße
Christian
). Sie musste einige Punkte von der Homepage nehmen (was sie auch getan hat) aber seitdem ist der Wurm drin. Die Kirche wird ihr deswegen nicht kündigen aber sie vermutet, wegen den häufigen Fehltagen und er schlechten Prognose für die Zukunft. Die Kirche hat sowas wie einen BR und SBV aber die sind natürlich loyal mit der Kirche und zu denen hat sie kein Vertrauen, sodass ich befragt worden bin.