Kündigungschutz während Widerspruch? (Kündigung)
Ich habe aber ein Urteil von 2011 gefunden, wo steht, dass man den AG vorher informieren muss.
Mir ist leider immer noch nicht klar, welches konkrete Urteil gemeint ist. Gericht? Datum? Aktenzeichen?
Fakt ist, dass der Dienstgeber die SBV nicht anhören muss, falls dieser nicht vor der Kündigung vom Antrag auf Schwerbehindertenausweis informiert wurde! Vgl. Düwell/Beyer, Das neue Recht für behinderte Beschäftigte, BTHG-Handbuch 2017, Seite 88 bis 90.
Sie hat jedes Jahr viele Fehltage, es wurden auch schon mehrere BEM durchgeführt. Sie vermutet wegen den häufigen Fehltagen und schlechter Prognose ...
Wenn eine Prävention ordnungsgemäß durchgeführt worden sein sollte nach § 84 SGB IX mit negativer Gesundheitsprognose, dann wird sich das Dienstverhältnis letztlich wohl kaum halten lassen, sofern erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers, und sofern eine Interessenabwägung ergibt, dass dem Arbeitgeber die Beeinträchtigung seiner Interessen nicht mehr weiter zugemutet werden kann - mit oder ohne festgestellte Schwerbehinderteneigenschaft. Schwerbehinderte oder gleichgestellte behinderte Beschäftigte sind entgegen verbreitetem Irrglauben keineswegs unkündbar.
Gruß
Cebulon