Kündigungschutz während Widerspruch? (Kündigung)

Cebulon, Wednesday, 30.08.2017, 14:50 (vor 2402 Tagen) @ Moonwalker

Ich habe aber ein Urteil von 2011 gefunden, wo steht, dass man den AG vorher informieren muss.

Mir ist leider immer noch nicht klar, welches konkrete Urteil gemeint ist. Gericht? Datum? Aktenzeichen?

Fakt ist, dass der Dienstgeber die SBV nicht anhören muss, falls dieser nicht vor der Kündigung vom Antrag auf Schwerbehindertenausweis informiert wurde! Vgl. Düwell/Beyer, Das neue Recht für behinderte Be­schäf­tigte, BTHG-Handbuch 2017, Seite 88 bis 90.

Sie hat jedes Jahr viele Fehltage, es wurden auch schon mehrere BEM durchgeführt. Sie vermutet wegen den häufigen Fehltagen und schlechter Prognose ...

Wenn eine Prävention ordnungsgemäß durchgeführt worden sein sollte nach § 84 SGB IX mit negativer Ge­sund­heits­pro­gno­se, dann wird sich das Dienstverhältnis letztlich wohl kaum halten lassen, sofern er­heb­li­che Be­ein­träch­ti­gung der be­trieb­li­chen oder wirt­schaft­li­chen In­ter­es­sen des Ar­beit­ge­bers, und sofern eine In­ter­es­sen­abwägung ergibt, dass dem Arbeitgeber die Be­ein­träch­ti­gung sei­ner In­ter­es­sen nicht mehr wei­ter zu­ge­mu­tet wer­den kann - mit oder ohne festgestellte Schwer­be­hin­der­ten­ei­gen­schaf­t. Schwerbehinderte oder gleich­ge­stell­te behinderte Beschäftigte sind entgegen verbreitetem Irrglauben keineswegs unkündbar.

Gruß
Cebulon


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